Unter­wei­sun­gen

Durch regelmäßig durchgeführte Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) vermeiden Sie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Sie schützen nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern ersparen sich als Arbeitgeber auch Personalausfallzeiten, sowie Maschinen- und Betriebsstillstandzeiten.
Organisation und Durchführung von Unterweisungen gemäß §14 ASchG
Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.
Die Unterweisungen haben zu erfolgen:
  • vor Aufnahme der Tätigkeit
  • bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • bei Einführung neuer Arbeitsstoffe
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren
  • nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten
  • mündlich oder schriftlich und
  • nachweislich
Die Unterweisungen sind erforderlichenfalls in regelmäßigen Abständen zu wiederholen.