Lärm und Vibra­tio­nen gemäß VOLV

Die Verordnung betreffend Lärm und Vibrationen (VOLV) regelt den Schutz der Arbeitnehmer vor der Einwirkung von Lärm und Vibrationen und verpflichtet Sie als Arbeitgeber die Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge entsprechend zu gestalten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Lärmeinwirkung sowie die Belastung durch Vibrationen so gering wie nur möglich gehalten wird.
Lärm
Wird Schall im hörbaren Frequenzbereich als negativ empfunden, so spricht man von Lärm. Lärm kann auf Menschen störend, psychisch und körperlich belastend, und bei stärkerer Intensität gehörschädigend wirken. Die Lärmschwerhörigkeit zählt zu einer häufigsten Berufskrankheit. Werden die Expositionswerte überschritten, müssen lärmmindernde Maßnahmen getroffen werden. Hierbei sind zuerst kollektive Lärmschutzmaßnahmen (technische und organisatorische) zu treffen bevor der persönliche Gehörschutz zum Einsatz kommt. Des Weiteren müssen jene Personen, welche in den Lärmbereichen arbeiten, vor Aufnahme der Tätigkeiten einer Eingangsuntersuchung und alle fünf Jahre einer Folgeuntersuchung unterzogen werden.

Vibrationen

Unter Vibrationen versteht man mechanische Schwingungen (Erschütterungen), die durch direkten Kontakt auf den menschlichen Körper übertragen werden. Man unterscheidet zwischen 2 Arten von Vibrationsbelastungen:
  • Hand-Arm-Vibrationen (HAV)
  • Ganzkörper-Vibrationen (GKV)
Eine der häufigsten Erkrankungen durch übermäßige Belastung ist eine chronische Störung an den Händen und Armen, bekannt als Weißfingerkrankheit. Eine andauernde Belastung durch starke Ganzkörpervibrationen über mehrere Monate oder Jahre hinweg kann es zu einer Schädigung der Wirbelsäule führen. Personen, welche einer Schwingungsbelastung über den Auslösewert ausgesetzt sind, muss vor Aufnahme der Tätigkeit bzw. im Intervall von vier Jahren eine entsprechende ärztliche Untersuchung angeboten werden.
Unsere Leistungen für Sie:
  • Ermittlung und Beurteilung
  • Durchsicht aller relevanten Unterlagen
    • Bescheide, Betriebsanleitungen
  • Durchführung von Messungen (Lärm und Vibrationen) an den Arbeitsplätzen inkl. Dokumentation
  • Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung
  • Erstellung der entsprechenden Gesundheitsschutzdokumente inkl. Übersichtslisten für die Gesundheitsüberwachung
  • Unterweisung der Mitarbeiter und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Organisation der audiometrischen Untersuchungen durch unsere ermächtigten Ärzte