Explo­si­ons­schutz gemäß VEXAT

Die Verordnung explosionsfähiger Amosphären (VEXAT) verpflichtet den Arbeitgeber zu einer speziellen Evaluierung möglicher explosionsfähiger Gefahren und zur Erstellung der Explosionsschutzdokumente.
Wenn in Ihrem Betrieb brennbare Flüssigkeiten, größere Staubmengen oder andere feine Rohstoffe vorhanden sind oder einfach nur die Batterien der Stapler geladen werden, dann muss ein Explosionsschutz-Dokument erstellt werden.
 
Unsere Leistungen für Sie:
  • Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren
  • Durchsicht aller relevanten Unterlagen
    Bescheide, Betriebsanleitungen, Sicherheitsdatenblätter
  • Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung
  • Zoneneinstufung – Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche
  • Eignung der Arbeitsmittel, elektrischen Anlagen und der persönlichen Schutzausrüstung
  • Erstellung der Explosionsschutzdokumente (VEXAT Dokumente)
  • Unterweisung der Mitarbeiter und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Überprüfung von Lüftungs- und Absauganlagen
    Mechanische Lüftungs- und Absauganlagen sind mindestens einmal jährlich zu überprüfen.