Schu­lung von Füh­rungs­kräf­ten bzgl. ASchG

Führungskräfte, wie Arbeitgeber, Abteilungsleiter, Vorgesetzte, Beauftragte Personen, Sicherheitsvertrauenspersonen, werden in Bezug auf das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dessen Verordnungen geschult. Ziel ist es die verantwortlichen Personen über ihre Verantwortung und Haftung zu informieren.
Inhalte
  • Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber Mitarbeitern
  • Bewusstseinsbildung für Sicherheit im Betrieb
  • Rechtliche Folgen bei Arbeitsunfällen
  • Rechtliche Grundlagen (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Verwaltungsrecht, Strafrecht)
  • Regressrechtliche Konsequenzen
  • Hilfestellung bei der Evakuierung, Ruhe vermitteln, Anweisungen weiterleiten