Arbeits­plat­zeva­lu­ie­rung

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitsplatzevaluierungen gemäß §4 und §5 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) durchzuführen. Dabei sind die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen, Maßnahmen zur Beseitigung von erkannten Gefahrenquellen festzulegen und letztlich für die Umsetzung von diesen zu sorgen.
Eine richtig und sinnvoll durchgeführte Evaluierung ist die Grundlage zur Senkung von Arbeitsunfällen, Reduzierung von Krankenständen. Darüber hinaus erhöht sich für Sie als Arbeitgeber die Rechtssicherheit.
Unsere Leistungen für Sie:
Gefahrenanalyse
Bei der systematischen Ermittlung aller Gefahren am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern, Sicherheitsvertrauenspersonen, Belegschaftsorganen und dem Arbeitsmediziner sind zu berücksichtigen:
  • Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte
  • Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln
  • Verwendung von Arbeitsstoffen inkl. Durchsicht der Sicherheitsdatenblätter
  • Gestaltung der Arbeitsplätze und Beurteilung von Arbeitsverfahren inkl. Feststellung von Gefährdungen und der erforderlichen Maßnahmen
  • Kontrolle des Standes der Ausbildung und Unterweisung der Arbeitnehmer
 
Dokumentation
In den Sicherheits- und Gesundheitsdokumenten werden die Ergebnisse nach dem Schema „Gefährdung – Maßnahmen – Umsetzung“ dokumentiert.
  • Beurteilung der erkannten Gefahren
  • Maßnahmen nach den Grundsätzen der Gefahrenverhütung aufzeigen
  • Festhaltung in Protokollen