Brand­schutz­be­auf­trag­ter

Der beste Brandschutz ist die Brandverhütung. Umso wichtiger ist eine professionelle Brandschutzorganisation, mit einem Brandschutzbeauftragten an der Spitze.
Wurden seitens der Behörde keine speziellen Auflagen erteilt, einen Brandschutzbeauftragten nachzuweisen, sind Sie als Unternehmer zu 100% für die betrieblichen Brandschutzmaßnahmen sowohl verwaltungs-, zivil- als auch strafrechtlich verantwortlich.
Sie dürfen die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten, nach absolvierter Ausbildung, selbst wahrnehmen oder eine Person ernennen. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit diese verantwortungsvollen Aufgaben nicht durch einen eigenen Mitarbeiter erledigen zu lassen, sondern möchten diese professionell durch einen externen Brandschutzbeauftragten erledigt wissen.  
 
Unsere Leistungen für Sie:
  • Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers
  • Erstellung und laufende Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Mitarbeiterschulungen
    • Vorbeugender Brandschutz, Verhaltensregeln im Brandfall
    • Erstellung und Aktualisierung der Mitarbeiteraushänge
    • Richtige Handhabung von Feuerlöschgeräten
  • Erstellung eines Kontrollplanes bzw. Führung des Brandschutzbuches
  • Durchführung der betrieblichen Eigenkontrollen (Begehungen) gemäß TRVB O 120
  • Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Teilnahme an der Feuerbeschauen