Orga­ni­sa­ti­on von Ersthelferausbildungen

Als Arbeitgeber müssen Sie in jeder Arbeitsstätte geeignete Vorkehrungen treffen, damit Ihren Arbeitnehmern bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Erste Hilfe geleistet werden kann. Des Weiteren sind Sie verpflichtet in ausreichender Anzahl Personen zu bestellen, die für die Erste Hilfe zuständig sind. Diese Personen müssen nachweislich für die Erste Hilfe Leistung ausgebildet sein.
 
Unsere Leistungen für Sie:
  • Organisation von Erste Hilfe Kursen
    • Anerkannte Ausbildungen sind:
      • ein mindestens 16-stündiger Kurs nach den Lehrplänen des Roten Kreuzes
      • eine andere, zumindest gleichwertige Ausbildung, z.B.: die Ausbildung im Rahmen des Präsenzdienstes beim Bundesheer
 
  • Organisation von Auffrischungskursen
    • Die Auffrischungskurse können durch unsere Arbeitsmediziner durchgeführt werden. Die Durchführung erfolgt außerhalb der Mindesteinsatzzeit. Die Kenntnisse in der Ersten Hilfe sind regelmäßig aufzufrischen:
      • mindestens 8-stündig im Abstand von höchstens 4 Jahren
      • mindestens 4-stündig alle 2 Jahre