Brand­schutz­tech­ni­sche Einrichtungen

Brandgefahren lauern an vielen Stellen in Ihrem Betrieb und können für Sie als Unternehmer fatale Folgen haben – Verlust von Mitarbeitern, enorme Sachschäden, Produktionsausfall, Standortverlust bis hin zur Insolvenz!
Brandschutztechnische Einrichtungen können nur dann Menschenleben und Sachwerte schützen, wenn diese auch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig gewartet und überprüft werden.
   
Wir überprüfen für Sie:
  • Feuerlöscher
    • Prüfintervall alle 2 Jahre gemäß ÖNORM F1030, AMVO (ASTV)
  • Brandschutztore und Brandschutztüren
    • Jährliche wiederkehrende Überprüfung von Brandschutztoren gemäß ÖNORM B1205, §13 ASTV
    • Jährliche wiederkehrende Überprüfung von Brandschutztüren gemäß ÖNORM B3850, §13 ASTV
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Brandrauchentlüftungen
    • Prüfintervall jährlich gemäß TRVB S 125, §13 ASTV
  • Wandhydranten, Trocken- und Nasssteigleitungen
    • Jährliche wiederkehrende Überprüfung gemäß ÖNORM EN 671 Teil 1-3 und TRVB F 128
    • Vierjährige periodische Prüfung (Dichtheitsprüfung) gemäß ÖNORM EN 671 Teil 1-3 und TRVB F 128