Arbeits­mit­tel­über­prü­fun­gen

Arbeitsmittel dürfen gemäß Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) nur dann verwendet werden, wenn die für sie regelmäßig erforderlichen Überprüfungen durchgeführt wurden. Kommt es zu Arbeitsunfällen mit nicht geprüften Anlagen können hohe Kosten (Strafen) auf Sie zukommen. Laut AM-VO müssen die unten angeführten Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. In weiterer Folge sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet diese prüfpflichtigen Anlagen einmal jährlich durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen.
Unsere Leistungen für Sie:
ABNAHME- UND WIEDERKEHRENDE PRÜFUNGEN FÜR
  • Toranlagen
  • kraftbetriebene Türanlagen
  • kraftbetriebene Anpassrampen
  • Krananlagen (keine Turmdrehkrane)
  • Ladekrane
  • Ladebordwände
  • Hebezeuge, Kettenzüge, Anschlagmittel, Winden
  • Hubtische
  • Fahrzeughebebühnen
  • Stapler, Deichselstapler, Flurförderzeuge
  • Stapleranbaugeräte, Arbeitskörbe
  • selbstfahrende Arbeitsmittel
  • Hubarbeitsbühnen
  • Gefahrstoffschränke
  • kraftbetriebene Pressen, Stanzen
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA)
  • Leitern
  • angetriebene Förderbänder ab 5 m Länge