Sons­ti­ge Überprüfungen

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen sämtliche Anlagen in Ihrem Betrieb vor der ersten Inbetriebnahme einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. In weiterer Folge sind Sie als Betreiber verpflichtet, diese prüfpflichtigen Anlagen wiederkehrend, laut den vorgeschriebenen Fristen, durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen.
 
Wir überprüfen für Sie:
  • Absauganlagen
    Jährliche wiederkehrende Überprüfung gemäß §32 GKV
  • Elektrische Anlagen inkl. Sicherheitsprotokoll gemäß ESV 2012, EN 8001
  • Blitzschutzanlagen gemäß ESV 2012, EN 49
  • Spielgeräte und Spielplatzböden gemäß ÖNORM EN 1176
  • Regalinspektion
    Jährliche wiederkehrende Überprüfung gemäß ÖNORM EN 15635