Bau­ko­or­di­na­ti­on

Ziel des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) ist eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, wenn auf einer Baustelle nach- oder nebeneinander Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen im Einsatz sind. Dies wird durch die Schaffung von Koordinationspflichten für Bauherren und Projektleitern im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz erzielt.  
Zu den Koordinationspflichten für Bauherren und Projektleiter zählen:
  • Einsatz von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) für größere Baustellen bzw. Baustellen mit besonderen Gefahrenquellen für Arbeitnehmer
  • Ausarbeitung einer Vorankündigung für größere Baustellen, die der Arbeitsaufsichtsbehörde zu übermitteln ist
  • Erstellung von Unterlagen über Arbeiten, die nach der Fertigstellung des Bauwerkes anfallen
   
Unsere Leistungen für Sie:
Als Planungskoordinator gemäß § 4 BauKG
  • Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung in der Planung und Koordinierung
  • Vorankündigung – schriftlich an das Arbeitsinspektorat
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten
  • Unterstützung des Planers bei der Auswahl einer geeigneten Variante der vorgeschlagenen Maßnahmen und Beratung bei der Leistungsverzeichnis-Erstellung (Positionstexte für sicherheitstechnische Einrichtungen)
   
Als Baustellenkoordinator gemäß § 4 BauKG
  • Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung auf der Baustelle
  • Organisation und Durchführung der Sicherheitsbesprechung auf der Baustelle inkl. Bericht
  • Baustellenbegehungen und treffen von Maßnahmen
  • Kontrolle der Einhaltung der Baustellenordnung und des SiGe-Plans
  • Kontrolle ob zusätzliche Gefährdungen gegeben sind sowie die zeitgerechte Realisierung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
  • Ergänzung und Anpassung der Vorankündigung, der Baustellenordnung und der Unterlagen für spätere Arbeiten
  • Nachführen des SiGe-Plans