Arbeits­me­di­zi­ni­sche Betreuung

Arbeitgeber haben bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten eine arbeitsmedizinische Betreuung gemäß §79 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) zu bestellen. In Kooperation mit unseren Arbeitsmedizinern beraten und unterstützen wir Sie sowohl als Arbeitgeber in allen Belangen der Arbeitsmedizin und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.
Unsere Leistungen für Sie:
  • Ergonomieberatung der ArbeitnehmerInnen am Arbeitsplatz
  • Beratung auf die Organisation und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen betreffend die Optimierung der Arbeitsplatzbedingungen
  • Arbeitsmedizinische Sprechstunden
  • Durchführung von sämtlichen Schutzimpfungen und Beratungsgesprächen
  • Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen wie:
    • Sehtest
    • Messung der Lungenfunktion
    • Lärmuntersuchungen (Audiometrie)
    • Einstellungsuntersuchungen
    • Lehrlingsuntersuchungen
    • Melanomvorsorge
    • Schweißrauchuntersuchungen
 
  • Erkennen, bewerten und handeln bei gesundheitsgefährdenden Arbeitsbedingungen – Prävention und Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
  • Organisation und Durchführung von Gesundheitsprogrammen und Informationsveranstaltungen zu arbeitsmedizinischen Themen wie
    • Rückenfit – Richtig Heben & Tragen
    • Augenentlastung bei der Bildschirmarbeit
    • Herzkreislauf-Check
    • Stress am Arbeitsplatz, Burn Out Prophylaxe
    • Raucherberatung
    • Ernährungsberatung
 
  • Erste Hilfe Auffrischungskurse (außerhalb der arbeitsmedizinischen Mindesteinsatzzeit)
  • Erfassung und Kontrolle der Erste Hilfe Kästen
  • Hilfestellung vor dem Einsatz von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen sowie der persönlichen Schutzausrüstung
  • Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen