Brand­ab­schot­tun­gen

Brandabschottungen dienen hauptsächlich der Schließung von Öffnungen bei Wand- und Deckendurchbrüchen sowie Installationsschächten. Dies ist notwendig, um den baulichen Brandschutz durch die vorgeschriebenen Brandschutzabschnitte zu gewährleisten. Dasselbe gilt für Lüftungsleitungen, die durch Brandschutzwände führen. Hier ist eine brandfallgesteuerte Brandschutzklappe unerlässlich. Häufig kommt es vor, dass im Zuge von Installationserweiterungen Brandschutzwände oder Brandschutzdecken durchbrochen werden, und anschließend nicht mehr fachgerecht mittels Brandabschottung verschlossen werden. Im Brandfall breitet sich das Feuer daher in mehrere Brandabschnitte aus. Der Sachschaden ist enorm und wird bei mangelnder Ausführung von Brandabschnitten meist von der Versicherung nicht zur Gänze übernommen. Der Betrieb bleibt auf den hohen zusätzlichen Kosten (Sachschaden, Betriebsausfall, etc.) sitzen.
Die fachmännisch angebrachte, intakte Brandabschottung schließt somit Durchbrüche feuer-, gas- und rauchdicht ab. Und das mit einer Feuerwiderstandsdauer bis EI 90.    
 
Unsere Leistungen für Sie:
  • Kontrolle der Brandabschnitte bei einer Betriebsbegehung
  • Mängelliste in Bezug auf fehlende Brandabschottungen/Brandschutzklappen und der baulichen Ausführung von Brandabschnitten gemäß TRVB 108 B (Brandüberschläge, etc.)
  • Einholen von Angeboten verschiedener Isolierbetriebe zur Erreichung der Rechtssicherheit bei der Brandabschottung
   
  Es gibt die verschiedensten Ausführungen:
  • Weichschott
  • Mörtelschott
  • Brandschutzsteine
  • Schaumschott
  • begehbare Abschottungen
  • Kissenschott
   
Ab dem 1.1.2013 ist das CE Kennzeichen für alle zu verbauenden Brandschutzprodukte gesetzlich vorgeschrieben.
Bild Brandschutz 2