Betriebs­an­la­gen­ge­neh­mi­gun­gen laut GewO

Ein Betriebsanlagengenehmigungsverfahren laut Gewerbeordnung (GewO) ist bei Neuerrichtung einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage und bei wesentlicher Änderungen einer bestehenden genehmigungspflichtigen Betriebsanlage erforderlich, welches in der Erteilung eines rechtverbindlichen Genehmigungsbescheides mündet.
 
Im Sinne des §74 der Gewerbeordnung 1994 müssen grundsätzlich alle gewerberechtliche Betriebe, durch die zuständige Behörde genehmigt werden, in denen:
  • Maschinen, Anlagen betrieben werden
  • Belästigung der Nachbarn durch Geruch, Lärm, Staub, Erschütterungen, etc. bestehen
  • wasserrechtliche Bedenken – Einwirkungen auf das Grundwasser bestehen
  • Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs bestehen
 
Die notwendigen und umfangreichen Einreich-/ Projektunterlagen müssen einen Mindestinhalt mit folgenden Punkten beinhalten:
  • Betriebsbeschreibung
  • Maschinenaufstellungspläne inkl. Listen
  • Einreichpläne und erforderliche Skizzen
  • Abfallwirtschaftskonzept
  • Fluchtwegkonzept
  • erforderliche Gutachten (Schallpegelmessungen, VEXAT Dokumentationen, etc.)
  • bei bestehenden Anlagen die durchgeführte Betriebsanlagenüberprüfung gemäß §82b der Gewerbeordnung etc.
 
 
Unsere Leistungen für Sie:
  • Beratung in der Planungsphase
  • Unterstützung bei der Erstellung von sämtlichen Unterlagen für die Erstbesprechung (Bausprechtag) bei der zuständigen Behörde
  • Erstellung der erforderlichen Einreichunterlagen
  • Durchführung der §82b Betriebsanlagenüberprüfung
  • Beratung / Unterstützung bei behördlichen Verhandlungen