Abfall­wirt­schafts­be­auf­trag­ter

Jeder Betrieb mit mehr als 100 Arbeitnehmern ist verpflichtet einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten, sowie einen Stellvertreter zu bestellen. Die Personen sind namentlich der zuständigen Behörde zu melden.

Unsere Leistungen für Sie:
  • Beratung und Unterstützung hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Fragen
  • Erstellung und Aktualisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Beratung als externer Abfallbeauftragter
    • Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Bestimmungen
    • Beratung und Unterstützung hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Fragen
    • Erstellung und Aktualisierung des Abfallwirtschaftskonzeptes
  • Unterstützung bei behördlichen Verhandlungen