Betriebs­an­la­gen­über­prü­fung

Alle gewerberechtlich genehmigten Betriebsanlagen müssen nach §82b der Gewerbeordnung (GewO) alle 5 Jahre einer Überprüfung unterzogen werden, damit gewährleistet wird, dass die Betriebsanlage dem genehmigten Zustand sowie allen geltenden Rechtsvorschriften entspricht.
Die Behörde kann Ihre Betriebsanlage auch ohne konkreten Anlass jederzeit überprüfen. In der Praxis kommt es häufig im Zuge von Änderungen der Betriebsanlage, Beschwerden von Nachbarn oder bei Betriebsübernahmen zu behördlichen Kontrollen. Bei gravierenden Missständen droht neben der Verhängung von Verwaltungsstrafen sogar die gänzliche oder teilweise Schließung des Betriebes.
Im Zuge von behördlichen Überprüfungen wird in der Regel auch der Prüfbericht der §82b Überprüfungen verlangt!
   
Unsere Leistungen für Sie:
  • Einsicht in die Einreichunterlagen
  • Überprüfung des Genehmigungszustandes
    • Überprüfung, ob die genehmigte Anlage mit dem gewerberechtlichen Genehmigungsbescheid übereinstimmt.
  • Überprüfung der aktuellen gesetzlichen Vorschriften
  • Erstellung eines Prüfberichtes (Auflistung aller Auflagenpunkte)
  • Auflistung der prüfpflichtigen Anlagen
  • Erstellung Abschlussbericht und Prüfbescheinigung
    • Inkl. Mängelliste und Abschlussbesprechung vor Ort zur Vorlage (Mitteilung) an die zuständige Behörde