Brand­schutz­plä­ne gemäß TRVB O 121

Die Erstellung und die Bereithaltung von Brandschutzplänen gemäß Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz (TRVB) O 121 zählen zu den Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten und sollen im Brandfall den Löschkräften einen schnellen, effizienten und auch schonenden Löschangriff ermöglichen. Deshalb ist es umso wichtiger die Brandschutzpläne in Absprache mit der zuständigen Feuerwehr zu erstellen.
Für die normgerechte Erstellung von Brandschutzplänen stehen wir, als kompetenter, erfahrener Partner zur Seite.
 
Unsere Leistungen für Sie:
  • Einholen bzw. Aufnahme sämtlicher Grundlagen
  • Erstellung der Brandschutzpläne im CAD System
    • Übernahme der vorhandenen Gebäudeplänen
    • Eintragen der brandschutztechnischen Planzeichen nach TRVB O 121
    • Ausdrucken von Vorabzügen
  • Überprüfung vor Ort
  • Überarbeiten der Brandschutzpläne
  • Überprüfung durch die zuständige Feuerwehr
  • Fertigstellung der Brandschutzpläne
  • Vidierung durch die zuständige Feuerwehr
  • Ausdrucken und Übermittlung der vidierten Brandschutzpläne
Bild Brandschutz 5