Sicher­heits­tech­ni­sche Betreuung

Arbeitgeber haben gemäß §73 ArbeiternehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen, Messungen und Beurteilungen von Gefahren zählen zu den Aufgaben einer Sicherheitsfachkraft. Die Ergebnisse und die daraus resultierenden Verbesserungsvorschläge müssen in Begehungsberichten protokoliert werden und dienen als Grundlage für die Optimierung der Arbeitssicherheit.  
Durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten schützen Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern ersparen sich dadurch auch Personalausfallzeiten, sowie Maschinen- und Betriebsstillstandzeiten!

 
Unsere Leistungen für Sie:
  • Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers
  • Beratung der Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsplätze
  • Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
  • Laufende Ermittlung und Beurteilung von Gefahren samt Anpassung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente  (Arbeitsplatzevaluierung)
  • Hilfestellung vor dem Einsatz von Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen sowie der persönlichen Schutzausrüstung
  • sicherheitstechnische Unterstützung bei der Planung von Arbeitsstätten
  • Ermittlung und Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen
  • Durchführung von Messungen wie
    • Beleuchtungsstärke
    • Luftfeuchtigkeit und -temperatur
    • Lärmbelastung
    • Vibrationsmessung
    • Luftgeschwindigkeiten
    • MAK Werte
  • Hilfestellung bei der Durchführung von Unterweisungen
  • Erstellung von Betriebs- Arbeits- und Sicherheitsanweisungen, etc.
  • Unterstützung und Beratung in Belangen des Arbeitsinspektorates und der Behörden