Abfall­wirt­schafts­kon­zept

Das Abfallwirtschaftsgesetz verpflichtet Betriebe in denen Abfälle anfallen, und mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Die Dokumentation über die Art, Menge, Herkunft und Verbleib der im Betrieb anfallenden Abfälle ist ein Kernthema des Abfallwirtschaftskonzeptes.
Des Weiteren werden die organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zur Erfüllung der abfallwirtschaftlichen Grundsätze und Verbesserungsmöglichkeiten der Abfallwirtschaft aufgezeigt. Es ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen, insbesondere bei gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren und muss alle 7 Jahre aktualisiert werden.